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Vorsorge

Vorsorge

Die sogenannte Vorsorge dient dazu, mögliche Krebserkrankungen in einem frühen und somit auch oft heilbaren Stadium zu entdecken.

Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie gemäß den „Krebsfrüherkennungsrichtlinien“ Anspruch auf folgende Leistungen:

  • ab dem 20. Lebensjahr: Zellabstrich vom Gebärmutterhals zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs, Tastuntersuchung des inneren Genitales, Blutdruckmessung
  • ab dem 30. Lebensjahr: zusätzlich Tastuntersuchung der Brust und der Lymphabflußwege
  • ab dem 35. Lebensjahr: alle 3 Jahre Zellabstrich mit HPV-Test (Co-Test)
  • ab dem 50. Lebensjahr: zusätzlich Tastuntersuchung des Enddarms und Standardtest auf verborgenes Blut im Stuhl
  • von 50-69 Jahren: Mammographiescreening alle 2 Jahre
  • ab 55 Jahren: wahlweise Standardtest auf verborgenes Blut im Stuhl alle 2 Jahre oder eine Darmspiegelung alle 10 Jahre